Ex-Präsident Zuma darf nicht antreten

Südafrikas ehemaliger Präsident Jacob Zuma darf bei den Wahlen in zwei Wochen nicht antreten.
Keystone/AP Südafrikas ehemaliger Präsident Jacob Zuma darf bei den Wahlen in zwei Wochen nicht antreten.

Jacob Zuma, der frühere Präsident Südafrikas, wird von der Parlamentswahl in seinem Land ausgeschlossen. Er wollte mit einer neuen, eigenen Partei in zwei Wochen antreten.

Die zuständige Wahlkommission nannte gemäss Stephan Ueberbach von der ARD keine Gründe für den Entscheid. Hintergrund dürfte jedoch die Vorstrafe des früheren Staatschefs sein. Zuma war 2021 wegen Missachtung einer Gerichtsanordnung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptionsermittlungen während seiner Präsidentschaft auszusagen.

Zumas Anhänger hatten zuletzt mit Gewalt gedroht, sollten Zuma oder seine neue Partei nicht antreten dürfen.

Aggressive Affen rufen Polizei auf Plan

Die grosse Makakenpopulation in Lop Buri führt auch zu Problemen.
Keystone/Rungroj Yongrit (Archivbild) Die grosse Makakenpopulation in Lop Buri führt auch zu Problemen.

Eine eigene Polizeieinheit soll in Thailands «Stadt der Affen» die Menschen vor aggressiven Makaken schützen.

Tausende Makaken leben im zentral gelegenen Lop Buri und werden zunehmend aggressiver gegenüber Menschen. Seit Montag ist eine eigene Polizeieinheit darum bemüht, die Primaten mithilfe von Schleudern und mit Ködern ausgelegten Käfigen unter Kontrolle zu halten.

Anwohnerinnen und Anwohner berichten von Tieren, die Menschen auf der Strasse angreifen und ihnen Gegenstände wie Handys entreissen. Was mit den gefangenen Affen passiert, ist noch unklar. Die Behörden denken über die Unterbringung in einem Zoo nach.

Russisches Spionagenetzwerk in Polen

Der polnische Inlandsgeheimdienst hat nach eigenen Angaben ein russisches Spionagenetzwerk ausgehoben.

Bei Hausdurchsuchungen in Warschau und in der Stadt Tychy sei Geld im Wert von 48'000 respektive 36'000 Euro sichergestellt worden. Das russische Spionagenetzwerk habe die Position Polens sowie die Einrichtungen der EU schwächen wollen, schreibt der Inlandsgeheimdienst am Donnerstag.

Die tschechische Regierung hat bereits am Mittwoch über eine ähnliche Aktion berichtet. Diese hatte sich gegen die Betreiber einer von Russland finanzierten Internetseite gerichtet.

Massnahmen von Israel gefordert

Der Internationale Gerichtshof der UNO im niederländischen Den Haag fordert angesichts der prekären humanitären Lage im Gazastreifen Massnahmen von Israel.

Israel müsse alle notwendigen Schritte einleiten, damit die Bevölkerung im Gazastreifen ausreichend Zugang zu Grundnahrungsmitteln sowie zu Treibstoff und medizinischen Gütern erhalte, so die Anweisung des Gerichts. Eine Hungersnot drohe nicht länger, sondern habe bereits begonnen. Israel müsse umgehend mehr Grenzübergänge öffnen.

Der Gerichtshof erwartet innerhalb eines Monats einen Bericht, in dem Israel darlegt, die geforderten Massnahmen umzusetzen.

Kein Widerspruch zum Atomausstieg

Dass die Axpo das AKW Beznau möglicherweise weiterbetreiben will, stehe nicht im Widerspruch zum Atomausstieg, sagt Inlandredaktor Philipp Schrämmli.

Beschlossen habe man in erster Linie, dass in der Schweiz keine neuen AKW gebaut werden. Aber es gebe keine Obergrenze dafür, wie lange die alten laufen dürfen, so Schrämmli. Schweizer AKW dürften im Prinzip so lange laufen, wie sie sicher sind.

«Die Axpo hat in Beznau bis jetzt 2,5 Milliarden Franken investiert», sagt Schrämmli. Es sei klar, dass erneut viel Geld investiert werden müsste, sollte Beznau etwa weitere zehn Jahre laufen. Fachleute gehen von mehreren 100 Millionen Franken aus.

Katastropale Situation in Haiti besorgt

Die Vereinten Nationen zeigen sich über die Situation im Karibikstaat Haiti alarmiert. Die Situation sei katastrophal.

Über 2500 Menschen seien im Zusammenhang mit Bandengewalt in den ersten drei Monaten des Jahres getötet worden, schreibt das UNO-Menschenrechtsbüro. Das Land habe schwache Institutionen, der Rechtsstaat funktioniere nicht.

Ein grosses Problem sei, dass wegen mangelhafter Grenzsicherung viele Waffen ins Land gelangten, sagt der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk. Das internationale Waffenembargo müsse konsequenter durchgesetzt werden.

Sam Bankman-Fried muss 25 Jahre sitzen

Das Strafmass für den FTX-Gründer Bankman-Fried beträgt 25 Jahre Haft.
Reuters/David Dee Delgado (Archivbild) Das Strafmass für den FTX-Gründer Bankman-Fried beträgt 25 Jahre Haft.

Der Gründer der Kryptobörse FTX, Sam Bankman-Fried, muss für 25 Jahre ins Gefängnis, wie das zuständige Gericht in New York bekannt gegeben hat.

Bankman-Fried ist bereits im November von einem Geschworenengericht wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Nun folgte das Strafmass. Bankman-Fried soll Geld veruntreut sowie Kundinnen und Kunden um mehrere Milliarden Dollar betrogen haben.

FTX war einer der grössten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin und Ende 2022 zusammengebrochen. Bankman-Fried wurde später auf den Bahamas festgenommen und an die USA ausgeliefert.

Reservekraftwerk sei überflüssig

Die Umweltschutzorganisation WWF kritisiert das geplante Gasturbinenkraftwerk in Muttenz/BL in einer Mitteilung.

Der Ausbau der Stromproduktion aus Sonne und Wind komme schneller voran, als der Bund erwarte, schreibt WWF. Fossile Reservekraftwerke seien deshalb überflüssig und stünden im Widerspruch zu den Klimazielen der Schweiz.

Axpo betont, man wolle das Kraftwerk künftig mit klimafreundlichem, grünem Methanol anstatt mit fossilem Erdgas betreiben. Dies sei aber frühestens ab dem Jahr 2029 möglich. Ausserdem wäre das Kraftwerk nur dann in Betrieb, wenn es während der Wintermonate zu einer Strommangellage kommen sollte.