Zusammenarbeit bei Finanzkriminalität

Der Bundesrat will den Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität im Finanzbereich stärken. Dafür ermöglicht er die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Ab Mitte Februar könnten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Beweismittel und Informationen mit dieser austauschen, schreibt der Bundesrat. Dies sei nötig, da der Schweizer Finanzplatz ansonsten für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnte.

Bisher habe man Rechtshilfegesuche der Behörde an die Schweiz ablehnen müssen. Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Arbeit im vergangenen Jahr aufgenommen. Sie verfolgt Straftaten, die der EU finanziell schaden.