Geldwäsche: Kroatien auf «grauer Liste»

Die internationale Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung FATF kommt zum Schluss, dass Kroatien nicht genügend gegen Geldwäscherei und gegen die Finanzierung von Terrorismus vorgehe.

Die FATF hat Kroatien deswegen auf ihre sogenannte «graue Liste» gesetzt. Sie teilt weiter mit, Kroatien habe angekündigt, einen Aktionsplan zu starten.

Länder auf der «grauen Liste» unter- liegen einer verstärkten Aufsicht. Die FATF überwacht diese Länder, um sicherzustellen, dass sie Standards der Aufsichtsbehörde umsetzen. Auf der Liste stehen neben Kroatien als einzigem EU-Land auch Länder wie Panama, Syrien, Kamerun und Vietnam.