Fälschungen einfacher vernichten

Gefälschte Markenartikel sollen in der Schweiz einfacher vernichtet werden können.
Keystone/Alessandro Della Bella (Symbolbild) Gefälschte Markenartikel sollen in der Schweiz einfacher vernichtet werden können.

Gefälschte Markenprodukte wie Kleider, Handtaschen, Schuhe oder Luxusuhren, die per Post oder Kurier in die Schweiz geschickt werden, können ab dem Sommer einfacher vernichtet werden. Der Bundesrat setzt ein entsprechendes Gesetz per 1. Juli in Kraft.

Wenn solche Fälschungen vernichtet werden sollen, müssen neu nur noch die Personen darüber informiert werden, welche die Waren bestellt hatten. Nur wenn sich diese gegen die Vernichtung wehren, wird das Unternehmen informiert, das von der Fälschung betroffen ist.

Aktuell ist es so, dass sowohl die Bestellenden als auch die betroffenen Unternehmen informiert werden müssen.