Blumenpulver im Emmentaler-Käse erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Löcher im Emmentaler-Käse entschieden. Produzentinnen und Produzenten dürfen auch mit der Herkunftsbezeichnung AOP bei der Produktion Heublumenpulver verwenden.
Die Löcher im Emmentaler werden wegen der besseren Hygiene in der Milchproduktion immer kleiner. Dagegen kämpfen die Produzentinnen und Produzenten mit dem Heublumenpulver, das der Milch beigemischt wird. Bei AOP-Käse will dies das Bundesamt für Landwirtschaft nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt, es bestehe keine Gefahr, dass das Heublumenpulver die Käseherstellung industrialisiere. Das Urteil kann weitergezogen werden.