Rücksicht beim Geisslechlöpfe
Die Stadt Luzern hat Geisslechlöpferinnen und Geisslechlöpfer zur Rücksichtnahme ermahnt. Sie wies darauf hin, dass das Geisslechlöpfe nur bis und mit 11. Dezember erlaubt ist.
Was für die einen eine schöne Freizeitbeschäftigung sei, rufe bei anderen Unverständnis und Ärger hervor, schrieb die Stadt Luzern. Der Stadtrat ruft die Teilnehmenden des alten Brauchs dazu auf, zwischendurch Pausen einzulegen oder den Standort zu wechseln.
Weiter solle das Hobby nicht in der Nähe von zum Beispiel Spitälern ausgeübt werden. Und es gelte, die Ruhezeiten mittags und nachts einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen dürfe erst ab 14 Uhr «geklöpft» werden. «…»