Bundesgericht entscheidet gegen Lidl

Nur Geschäfte an Bahnhöfen mit ausreichend Reiseverkehr dürfen an Sonntagen ohne Bewilligung Personal beschäftigen, dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. Im konkreten Fall hat das Gericht eine Beschwerde von Lidl Schweiz abgewiesen.

Lidl betreibt einen Laden am Bahnhof von Châtel-St-Denis im Kanton Freiburg. Eine Zeit lang war der Laden auch an Sonntagen geöffnet, bis das Freiburger Arbeitsinspektorat dies verbot. Das akzeptierte Lidl nicht und klagte bis vor Bundesgericht.

Dieses entschied nun aber, dass kleine Bahnhöfe wie Châtel-St-Denis zu unbedeutend seien für einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf.