Manor darf neues Logo behalten
Die Warenhauskette Manor darf ihr neues Logo auch weiterhin verwenden, wie das Zürcher Handelsgericht entschieden hat.
Eine Firma aus dem Kanton St. Gallen hatte sich beschwert, Manor habe ihr Logo nachgemacht. Laut dem Gericht sind die beiden Logos aber deutlich unterscheidbar. 2016 hatte Manor ein neues Logo präsentiert. Dieses sieht einem vierblättrigen Kleeblatt ähnlich. Das Logo der Sankt Galler Firma besteht ebenfalls aus vier nicht zusammenhängenden Teilen. Darum hatte die Firma auf Markenrechtsverletzung geklagt.
Da die St. Galler Firma den Prozess verloren hat, muss sie nun für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.